Wer Dienst geleistet hat, weiss: Ein Panzer ohne Ersatzteile steht nach wenigen Wochen still. Ein Geschütz ohne Munition ist Altmetall. Kriege werden nicht am ersten Tag entschieden, sondern über die Fähigkeit, durchzuhalten. Auch der Bundesrat hält in seiner rüstungspolitischen Strategie fest: Eine einsatz- und durchhaltefähige Armee braucht eine leistungsfähige Industriebasis im eigenen Land.
Der Status quo treibt die Industrie ins Ausland
Die Verschärfung der Exportregeln vor wenigen Jahren hat sich als Eigentor erwiesen. Schweizer Firmen verloren Kunden, entliessen Personal und verlagerten Produktionen ins Ausland. Diese Kapazitäten kommen nicht zurück. Die Schweiz gehört insbesondere in den Bereichen Robotik, Drohnen und Raumfahrt in Forschung und Entwicklung zur Weltspitze. Die aktuellen Regelungen treiben leider vielversprechende Start-ups ins Ausland. Die Schweiz finanziert zwar die Forschung – aber andere ernten die Früchte. Patente, Know-how, Arbeitsplätze wandern ab. Und mit ihnen Fähigkeiten, die unsere Armee für moderne Bedrohungen braucht.
Der Schweizer Heimmarkt ist für unsere Betriebe zu klein. Ohne Exporte gehen industrielle Kernfähigkeiten verloren. Für die Truppe bedeutet das dreierlei: kein eigener Unterhalt, weil wir im Ernstfall auf den Techniker aus dem Ausland warten, der nicht kommt; keine Abhaltewirkung, weil ein Gegner nicht nur Panzer zählt, sondern berechnet, wie lange wir durchhalten; und keine Verhandlungsposition, weil wir nichts zu bieten hätten. Bei den anstehenden, dringend benötigten Investitionen in die Armee wäre es fahrlässig, gleichzeitig die eigene Industrie wegbrechen zu lassen.
Bewaffnete Neutralität braucht Versorgungssicherheit
Die Schweiz steht zur bewaffneten Neutralität. Eine solche ist allerdings nur glaubwürdig, wenn das Land seine Sicherheit eigenständig gewährleisten kann. Wer Systeme, Ersatzteile und Munition im Ausland beschaffen muss, steht im Ernstfall hintenan. Die vorliegende Revision des Kriegsmaterialgesetzes stärkt die Neutralität: Der Bundesrat legt die Regeln neu bereits beim Verkauf fest, nüchtern und nicht erst unter internationalem Druck im Konfliktfall. Zudem kann er eine Ausfuhr ausdrücklich auch aus neutralitätspolitischen Gründen ablehnen.
Die Behauptung der Gegner, die Revision ermögliche Waffenexporte an Milizen und Unrechtsregime, ist falsch. Lieferungen in Bürgerkriegsländer und an Staaten, die Menschenrechte systematisch verletzen, bleiben verboten. Verboten bleibt auch jede Exportbewilligung, wenn die Gefahr einer unerwünschten Weitergabe besteht. Erleichterungen gelten nur für Partnerstaaten mit vergleichbarer Exportkontrolle. Jeder Export wird weiterhin im Einzelfall geprüft. Völkerrecht, Embargos und Neutralitätsrecht gelten unverändert.
Unsere heimische Rüstungsindustrie braucht jetzt ein klares Bekenntnis. Pro Militia ruft deshalb alle Stimmberechtigten auf, am 29. November Ja zur Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes zu stimmen.
Vereinigung Pro Militia
